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Warum Beweissicherungen?

Solche Beweissicherungen können bei kleineren Baumaßnahmen oder Bauvorhaben durchaus von dem ausführenden Bauunternehmer oder Architekten erbracht werden.
Bei größeren Bauvorhaben, kritischen Risiken oder auch wenn abzusehen ist, dass durch Anlieger Schadensansprüche nicht auszuschließen sind, sollten derartige Beweissicherungsgutachten von entsprechend qualifizierten Sachverständigen erbracht werden. Dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige kommt hier durch seine besondere Qualifikation und Unparteilichkeit eine besondere Stellung zu. Beweissicherungsgutachten fördern im Ergebnis eine konfliktfreie Atmosphäre zwischen den Nachbarn, dem Bauherrn und der bauausführenden Firma.

Der Sachverständige kann dann auf der Grundlage des Beweissicherungsgutachtens z.B. nach den Grundsätzen der Versicherungsbedingungen für Haftpflichtschäden, mögliche Schäden feststellen, Maßnahmen festlegen die dafür erforderlich sind, den alten Zustand des Gebäudes herzustellen, der vor dem Schadenseintritt vorhanden war und die Kosten hierfür zu berechnen.

Beanstandete Schäden - meistens handelt es sich hier um Rissschäden - und deren Ursachen lassen sich anhand der durchgeführten Beweissicherung bzw. Bestandsaufnahme grundsätzlich u.a. wie folgt untersuchen:
- Handelt es sich um einen unveränderten Altschaden?
- Hat sich der Altschaden vergrößert?
- Ist ein neuer Schaden entstanden?
- Überprüfung der Schadensgeometrie (z.B. Rissbild),
- Überprüfung ob Setzungen stattgefunden (Setzungsmessungen der Umgebungsbebauung,    Baugrubenverbau).
- Überprüfung des Bauablaufes, Bautenstandes nach dem Bautagebuch.
- Überprüfung der Planung.

Auf der Grundlage dieser Punkte kann eine Aussage darüber gegeben werden, ob es sich um einen alten oder einen neuen Schaden handelt bzw. ob der Schaden dem Bauvorhaben zuzuordnen ist.

Der Sachverständige kann durch das Beweissicherungsgutachten z.B. nach den Grundsätzen der Versicherungsbedingungen für Haftpflichtschäden, mögliche Schäden feststellen, Maßnahmen festlegen die dafür erforderlich sind, den alten Zustand des Gebäudes herzustellen, der vor dem Schadenseintritt vorhanden war und die Kosten hierfür zu berechnen.

Beanstandete Schäden und deren Ursachen lassen sich anhand der durchgeführten Beweissicherung bzw. Bestandsaufnahme grundsätzlich wie folgt untersuchen:
- Handelt es sich um einen unveränderten Altschaden.
- Hat sich der Altschaden vergrößert.
- Ist ein neuer Schaden entstanden.
- Überprüfung der Schadensgeometrie (z.B. Rissbild),
- Überprüfung ob Setzungen stattgefunden (Setzungsmessungen der Umgebungsbebauung,
   Baugrubenverbau).
- Überprüfung des Bauablaufes, Bautenstandes nach dem Bautagebuch.
- Überprüfung der Planung.

Auf der Grundlage dieser Punkte kann eine Aussage darüber gegeben werden, ob es sich um einen alten oder einen neuen Schaden handelt bzw. ob der Schaden dem Bauvorhaben zuzuordnen ist.

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